Empfängerüberprüfung - Probleme bei Überweisungen
19. Oktober 2025
Seit dem 9. Oktober 2025 gibt es eine bedeutende Neuerung im Überweisungsverkehr: Banken müssen künftig bei SEPA-Überweisungen den Empfängernamen mit der angegebenen IBAN abgleichen.
Hintergrund sind steigende Betrugsfälle sowie versehentliche Fehlüberweisungen – durch diese Maßnahme („Empfängerprüfung“) sollen beide Risiken reduziert werden.
Doch bei der großen Systemumstellung treten bereits jetzt Probleme auf — Fehlwarnungen verunsichern die Anwender. Wir erklären Ihnen, was dahinter steckt & wie Sie sich korrekt verhalten.
Was ändert sich konkret?
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
• Nehmen Sie im Online-Banking eine SEPA-Überweisung vor, wird ein Abgleich zwischen dem eingegebenem Namen des Zahlungsempfängers und der IBAN durchgeführt.
• Die Prüfung erfolgt automatisiert im Hintergrund durch Ihre Bank: Ihre Bank fragt die Bank des Empfängers ab, ob die Daten übereinstimmen.
• Je nach Ergebnis kann die Bank eine Rückmeldung anzeigen z. B. in Form eines Warnsystems.
• Es kann dazu kommen, dass es keine oder nur eine „teilweise Übereinstimmung“ gibt - z.B. bei einem Rechtschreibfehler oder wenn die Rechtsform (GmbH) fehlt.
• Je nach Bank wird Ihnen entweder ein korrigierter Name vorgeschlagen (welchen Sie übernehmen können), Sie können die Fehlermeldung ignorieren oder Sie müssen sich bei Ihrer Bank melden.
Warum wurde das eingeführt?
Die Beweggründe sind vielschichtig:
• Betrugsprävention : Ein häufig genutztes Betrugsmuster ist der sogenannte „Rechnungsbetrug“: Eine legitime Rechnung wird abgefangen, die IBAN wird ersetzt — der Name bleibt gleich oder ähnlich. Mit dem Namens-IBAN-Abgleich wird diese Masche schwerer realisierbar.
• Fehlüberweisungen vermeiden : Auch unbeabsichtigte Fehler (z. B. falsche IBAN eingegeben) führen regelmäßig zu hohen Verlusten, weil Rückholoptionen sehr eingeschränkt sind. Der neue Abgleich hilft, solche Fehler frühzeitig zu erkennen.
• Einheitlicher Standard in der EU : Die neue Regelung gilt EU-weit für den Euro-Überweisungsraum und schafft damit mehr Sicherheit und Vertrauen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr.
• Hintergrund der Neuerung ist, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird: Wer eine deutliche Warnung ignoriert und trotzdem überweist, trägt künftig selbst das Risiko bei Fehlüberweisung – die Bank übernimmt die Haftung nur dann, wenn der Abgleich zuvor eine Übereinstimmung ergeben hat.
Fazit
Die neue Pflicht zum Abgleich von Empfängernamen und IBAN soll zu mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr führen. Sie bietet besseren Schutz vor gezieltem Betrug und unbeabsichtigten Zahlfehlern. Gleichzeitig bringt sie aber auch Mehraufwand, neue Verantwortung und einige Systemfehler mit sich.
Unsere ausgehenden Rechnungen werden regelmäßig geprüft, ob IBAN & Zahlungsempfänger weiterhin korrekt sind.
Jedoch: selbst wenn Sie die IBAN und Namen korrekt eingeben, kann es zu einer Fehlermeldung kommen, da das neu eingeführte System noch einige wesentliche Fehler beinhaltet. Wenn Sie die Eingabe geprüft haben und alles korrekt ist, machen weder Sie noch wir etwas falsch - es ist schlicht das nicht fertig ausgereifte Bankensystem.
Tipp: Wenn Sie bereits Zahlungen an uns geleistet haben in der Vergangenheit, können Sie die Eingabe auch abgleichen. Unser Angaben haben sich nicht geändert.
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